Stand: 03.08.2026 · Version: 1.0
Anbieter: MCI Solutions GmbH, Marienstr. 37, 70178 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kreiter, HRB 766164, Amtsgericht Stuttgart (im Folgenden „MCI“)
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit
- Der Creator bewirbt die MCI-Fitness-App auf seinen eigenen Kanälen (z. B. TikTok, Instagram, YouTube, Twitch) und erhält dafür einen personalisierten Rabatt-Code, über den Neukunden ein Abo abschließen können.
- Für jedes über diesen Code abgeschlossene, nicht-widerrufene Jahresabo erhält der Creator eine Provision (siehe § 3).
- Es besteht keine Verpflichtung zu einer bestimmten Anzahl, Frequenz oder Art von Inhalten, sofern nicht separat schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Die Zusammenarbeit ist nicht exklusiv. Der Creator darf auch für andere Marken tätig sein; die gleichzeitige Bewerbung direkter Wettbewerbsprodukte innerhalb desselben Inhalts ist jedoch nicht gestattet.
- Es entsteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Creator handelt als selbstständiger Unternehmer auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme
Der Creator bestätigt, dass er:
- berechtigt ist, entgeltliche Werbeleistungen zu erbringen und hierüber Rechnungen zu stellen (Gewerbe/Selbstständigkeit bzw. Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG),
- Inhaber der angegebenen Social-Media-Kanäle ist und diese nicht durch gekaufte Follower, Bots oder vergleichbare Maßnahmen manipuliert hat,
- seine Angaben (Name, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Bankverbindung, Kanäle) vollständig und richtig gemacht hat und Änderungen unverzüglich mitteilt.
§ 3 Provision
| Punkt | Regelung |
| Höhe | 20,00 € pro vermitteltem Jahresabo |
| Grundlage | Nur Jahresabos. Monats- oder Probeabos werden nicht vergütet. |
| Provisionsanspruch entsteht | erst, wenn das Abo nicht widerrufen wurde (Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist) und die Zahlung des Kunden vollständig bei MCI eingegangen ist |
| Zuordnung | ausschließlich über den personalisierten Rabatt-Code des Creators |
| Steuern | Die Provision versteht sich als Netto-Betrag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Creator umsatzsteuerpflichtig ist |
Kein Provisionsanspruch besteht bei:
- Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Zahlungsausfall oder Chargeback,
- Abschlüssen, die durch Missbrauch, Mehrfach-Accounts oder Manipulation entstanden sind,
- Abschlüssen von Bestandskunden bzw. Reaktivierungen,
- Veröffentlichung des Codes auf Gutschein-, Coupon- oder Deal-Portalen, in Cashback-Netzwerken, per Paid Ads auf Marken-Keywords („MCI“, Namen der Gründer o. ä.) oder in Spam-/Massenversand,
- Verstößen gegen § 6 oder § 7 dieser Bedingungen.
Bereits ausgezahlte Provisionen, deren Grundlage nachträglich entfällt, werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
§ 4 Abrechnung und Auszahlung
- Die Abrechnung erfolgt einmal pro Quartal (Abrechnungszeiträume: Jan–Mrz, Apr–Jun, Jul–Sep, Okt–Dez).
- Der Creator fordert die Abrechnung nach Ende eines Quartals in Textform bei MCI an (E-Mail genügt). MCI stellt daraufhin innerhalb von [5] Werktagen eine Aufstellung zur Verfügung.
- Dieser weist die dem Code zugeordneten, provisionsfähigen Abschlüsse des angefragten Zeitraums aus. Fordert der Creator die Abrechnung für ein Quartal nicht an, verfällt der Provisionsanspruch nicht. Er wird mit der nächsten angeforderten Abrechnung berücksichtigt; anforderbar sind rückwirkend bis zu [vier] Quartale.
- Auf Grundlage des Auszugs stellt der Creator eine ordnungsgemäße Rechnung an MCI, spätestens innerhalb von [14] Tagen nach Erhalt des Auszugs.
- Die Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten: vollständiger Name und Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, ausgewiesene Umsatzsteuer bzw. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), sofern anwendbar.
- Bei Creatorn aus dem EU-Ausland gilt ggf. das Reverse-Charge-Verfahren.Die Zahlung erfolgt innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungseingang per Überweisung auf das angegebene Konto. Anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen trägt der Creator.
- Mindestauszahlungsbetrag: Beträge unter [50,00 €] werden in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und bei Erreichen der Schwelle ausgezahlt. Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden offene Beträge unabhängig von der Schwelle ausgezahlt.
- Der Creator kann Einwände gegen den Auszug innerhalb von [14] Tagen nach Erhalt geltend machen. Danach gilt der Auszug als anerkannt.
- Der Creator erkennt an, dass die Zuordnung technische Grenzen hat (z. B. wenn Nutzer den Rabatt-Code nicht eingeben). Maßgeblich für die Abrechnung sind ausschließlich die von MCI erfassten Daten.
§ 5 Steuern und Abgaben
Der Creator ist selbst für die Anmeldung und Abführung aller Steuern und Abgaben verantwortlich, die aus dieser Zusammenarbeit entstehen (insbesondere Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer). MCI führt keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge ab. Es bestehen keine Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung oder vergleichbare Leistungen.
§ 6 Pflichten bei der Erstellung von Inhalten
- Werbekennzeichnung: Jeder Inhalt, der die MCI-App bewirbt oder den Rabatt-Code enthält, muss klar und deutlich als Werbung gekennzeichnet werden (z. B. „Werbung“ / „Anzeige“, plattformeigene Kennzeichnungsfunktion). Die Kennzeichnung muss ohne Scrollen und in der jeweiligen Sprache des Inhalts erkennbar sein.
- Keine Heilversprechen: Es dürfen keine medizinischen oder therapeutischen Wirkversprechen gemacht werden und keine Aussagen, die die App als Behandlung von Krankheiten darstellen.
- Keine unrealistischen Erfolgsversprechen: Keine garantierten Ergebnisse, keine irreführenden Vorher-Nachher-Darstellungen.
- Keine falschen Angaben zu Funktionen, Preisen, Laufzeiten oder Inhalten der App. Bei Unsicherheit ist vorab Rücksprache mit MCI zu halten.
- Der Creator ist für seine Inhalte allein verantwortlich und stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte (Musik, Bildmaterial, Persönlichkeitsrechte Dritter) verfügt.
§ 7 Markenwerte und Brand Safety
Nicht mit dem MCI-Programm vereinbar sind insbesondere Inhalte, die:
- diskriminierend, rassistisch, sexistisch, extremistisch oder menschenverachtend sind,
- Gewalt, Hass oder Mobbing verherrlichen,
- pornografisch oder sexuell explizit sind,
- illegale Substanzen, Doping, anabole Steroide oder andere leistungssteigernde Mittel bewerben oder verherrlichen,
- Essstörungen, extreme Diäten, Body-Shaming oder gesundheitsschädliches Training fördern,
- Glücksspiel, Finanz-Spekulation oder unseriöse Angebote bewerben,
- gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der jeweiligen Plattform verstoßen.
Dies gilt auch für Inhalte des Creators, die nicht im Zusammenhang mit MCI stehen, soweit sie geeignet sind, das Ansehen der Marke zu beschädigen.
§ 8 Verwendung des Rabatt-Codes
- Der Code ist persönlich und nicht übertragbar und darf nur über die im Antrag angegebenen Kanäle verbreitet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Vermarktung ist nicht gestattet.
- MCI kann Codes deaktivieren oder ersetzen, insbesondere bei Missbrauch.
§ 9 Nutzung von Marke und Inhalten
- Der Creator darf Name, Logo und Materialien von MCI ausschließlich zur Bewerbung der App und im Rahmen der von MCI bereitgestellten Vorgaben nutzen. Eine Veränderung des Logos ist nicht gestattet.
- Der Creator räumt MCI ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte auf den eigenen organischen Kanälen und der Website von MCI zu teilen, zu reposten und zu archivieren (unter Nennung des Creators).
- Eine Nutzung der Inhalte in bezahlter Werbung (Paid Ads, Whitelisting, Ad-Codes) erfolgt nur nach vorheriger, separater Absprache und ggf. gegen zusätzliche Vergütung.
§ 10 Vertraulichkeit
Interne Informationen, die der Creator im Rahmen der Zusammenarbeit erhält – insbesondere Analyse-Auszüge, Abo- und Umsatzzahlen, unveröffentlichte Produkt- oder Kampagnenplanungen – sind vertraulich zu behandeln und nicht öffentlich zu teilen. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort. Der Creator darf den Umstand der Zusammenarbeit selbst öffentlich kommunizieren.
§ 11 Datenschutz
- MCI verarbeitet die Daten des Creators zur Durchführung und Abrechnung der Zusammenarbeit. Details: https://mcisolutions.de/app-datenschutz/ & https://mcisolutions.de/datenschutz/
- Der Creator erhebt und speichert keine personenbezogenen Daten von Nutzern im Namen von MCI und leitet keine Kundendaten an MCI weiter.
§ 12 Laufzeit, Beendigung und Rückzug des Codes
- Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform (E-Mail genügt) beendet werden.
- MCI behält sich insbesondere vor, die Zusammenarbeit zu beenden und den Rabatt-Code zurückzuziehen, wenn a) über einen längeren Zeitraum kein relevanter Traffic bzw. keine relevanten Abschlüsse über den Code des Creators erfolgen (Richtwert: weniger als [X] Abschlüsse in [zwei] aufeinanderfolgenden Quartalen), oder b) sich die Inhalte des Creators zu weit von den Werten entfernen, die MCI mit seiner Marke verkörpern möchte (§ 7).
- Bei erheblichen Verstößen (insbesondere gegen §§ 3, 6, 7, 8, 10) ist eine sofortige Beendigung möglich.
- Bis zur Beendigung entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden mit der nächsten regulären Abrechnung ausgezahlt. Bei Beendigung wegen Betrugs oder Missbrauchs entfällt der Anspruch für die betroffenen Abschlüsse.
- Nach Beendigung stellt der Creator die weitere aktive Bewerbung ein. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht gelöscht werden; der Code funktioniert jedoch nicht mehr. Auf Aufforderung entfernt der Creator den Code aus Bio-Links, Pinned Comments und Video-Beschreibungen.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
MCI kann diese Bedingungen anpassen. Änderungen werden dem Creator mindestens [14] Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Creator nicht bzw. nutzt er den Code weiter, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von Änderungen unberührt.
§ 14 Haftung und Freistellung
- MCI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet MCI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- MCI übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der App, des Codes oder des Tracking-Systems.
- Der Creator stellt MCI von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen eigenen Inhalten resultieren – insbesondere aus fehlender Werbekennzeichnung, Urheberrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Eine Abtretung von Ansprüchen aus dieser Zusammenarbeit an Dritte ist nur mit Zustimmung von MCI zulässig.